Fachbegriffe

Fachbegriffe

Fachbegriffe einfach erklärt – Kfz-Schadensregulierung verständlich

Bagatellschaden: Geringfügiger Schaden, bei dem meist kein Gutachten notwendig ist.


Fahrerflucht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (strafbar), ohne die notwendigen Daten auszutauschen oder die Polizei zu verständigen.


Fiktive Abrechnung: Die Regulierung eines Schadens auf Basis eines Gutachtens, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen.


Haftpflichtschaden: Ein Schaden, der durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert wird.


Kaskoschaden: Ein Schaden, der über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt wird.


Konkrete Abrechnung: Die Abrechnung eines Schadens auf Grundlage der tatsächlich durchgeführten Reparatur und der entsprechenden Werkstattrechnung.


Restwert: Der verbliebene Wert eines beschädigten Fahrzeugs nach einem Unfall.


Totalschaden: Ein Schaden, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder unwirtschaftlich sind.


Unfall: Ein plötzliches, unvorhersehbares Ereignis, das zu einem Schaden an einem Fahrzeug führt.


Unfallfrei: Bezeichnung für Fahrzeuge ohne strukturelle Schäden oder reparierte Unfallschäden über Bagatellniveau.


Wertminderung: Der bleibende Verlust im Fahrzeugwert trotz vollständiger Reparatur.


Wiederbeschaffungswert: Der Preis, den ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall auf dem Markt erzielen würde.


130%-Grenze: Regelung, nach der ein Unfallfahrzeug repariert werden darf, wenn die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes
betragen, wenn das Fahrzeug weiter genutzt wird.