
Fachbegriffe einfach erklärt – Kfz-Schadensregulierung verständlich
Bagatellschaden: Geringfügiger Schaden, bei dem meist kein Gutachten notwendig ist.
Fahrerflucht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (strafbar), ohne die notwendigen Daten auszutauschen oder die Polizei zu verständigen.
Fiktive Abrechnung: Die Regulierung eines Schadens auf Basis eines Gutachtens, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen.
Haftpflichtschaden: Ein Schaden, der durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert wird.
Kaskoschaden: Ein Schaden, der über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt wird.
Konkrete Abrechnung: Die Abrechnung eines Schadens auf Grundlage der tatsächlich durchgeführten Reparatur und der entsprechenden Werkstattrechnung.
Restwert: Der verbliebene Wert eines beschädigten Fahrzeugs nach einem Unfall.
Totalschaden: Ein Schaden, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder unwirtschaftlich sind.
Unfall: Ein plötzliches, unvorhersehbares Ereignis, das zu einem Schaden an einem Fahrzeug führt.
Unfallfrei: Bezeichnung für Fahrzeuge ohne strukturelle Schäden oder reparierte Unfallschäden über Bagatellniveau.
Wertminderung: Der bleibende Verlust im Fahrzeugwert trotz vollständiger Reparatur.
Wiederbeschaffungswert: Der Preis, den ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall auf dem Markt erzielen würde.
130%-Grenze: Regelung, nach der ein Unfallfahrzeug repariert werden darf, wenn die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes
betragen, wenn das Fahrzeug weiter genutzt wird.